ganz einfach online bestellen

Privat- und Kassenrezepte


Während der Sprechzeiten sind wir immer persönlich für Ihre Rezeptwünsche da. Bitte haben Sie Verständnis, wenn während der Sprechzeiten Rezeptwünsche nicht sofort von mir bearbeitet werden können, da dies die Sprechstunde in nicht unherbelichem Maß beeinträchtigt.

Ihr Rezept können Sie können Sie in der Regel am Folgetag abholen. Zudem bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit der Apotheke Ellrich die Möglichkeit, Ihre verordneten Präparate direkt in der Apotheke abzuholen.
Das Rezept wird auf Wunsch direkt dorthin geliefert.



WICHTIGER HINWEIS:

Bitte denken Sie daran, einmal im Quartal Ihre Krankenkassenkarte einlesen zu lassen, da wir ansonsten kein Rezept ausstellen können !


Insofern Sie ene Email-Adresse besitzen, tragen Sie diese bitte hier ein. Sie helfen uns damit, die Terminvergabe noch effizienter zu gestalten, Vielen Dank dafür.
Haben Sie dieses Quartal bereits Ihre Chipkkarte einlesen lassen? Bitte beachten Sie, dass ein Rezept sonst nicht ausgestellt werden kann.
Ist es Ihnen oder einem Angehörigen nicht möglich, in die Praxis zu kommen? Dann können wir Ihnen das Rezept auch per Post zustellen.

Ich habe die Erklärung zur Verarbeitung, Nutzung und Speicherung meiner Daten im Rahmen der Nutzung dieser Webseite gelesen (Datenschutzerklärung) und verstanden und stimme mit dem Absenden meiner Nachricht zu, dass meineAngaben zur Beantwortung meiner Anfrage elektronisch erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an info@arztpraxis-schaerf.de widerrufen.


Hinweise zur Medikamentenverordnung

Wir sind sehr bemüht, nur die Medikamente zu verordnen, die in jedem individuellen Krankheitsfall für den Patienten am besten geeignet sind. Allerdings sind wir durch die Vielzahl gleicher Präparate und daraus resultierend großen Preisunterschieden am Arzneimittelmarkt angehalten, sogenannte Generika zu verschreiben.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht alles verordnen können und dürfen. Vertragen Sie ein Präparat nicht, dürfen wir Ihnen ein Privatrezept für das Originalpräparat ausstellen, welches Sie in jeder Apotheke einlösen können.

Hinweise zu Wiederholungsrezepten

Auch Wiederholungsrezepte bedürfen Zeit und Konzentration. Deshalb bitten wir Sie, diese rechtzeitig entweder telefonisch oder direkt in der Praxis zu bestellen.

Wir sind bemüht, bei bestehender Indikation, das Rezept spätestens am Folgetag für Sie abholbereit vorzuhalten.